Begriffserklärung: Anlagenkritikalität

Mit dem Begriff "Anlagenkritikalität" wird die Bedeutung oder Priorität von Anlagen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation bezeichnet. Hierbei geht es um die Fähigkeit einer Anlage, Funktionen oder Prozesse aufrechtzuerhalten, ohne die die Produktivität, die Sicherheit oder Geschäftsziele erheblich gefährdet wären.

Mit Risikobewertungen lässt sich die Anlagenkritikalität erfassen. Die Bewertungskriterien orientieren sich an den möglichen Auswirkungen des Anlagenausfalls auf Produktionsleistungen, die Sicherheit oder Umweltaspekte im Werk und an möglichen finanziellen Einbußen. Als Absicherung tragen Notfallpläne, präventive Wartungsprogramme und Ersatzteilstrategien dazu bei, die entsprechenden Anlagen im Bedarfsfall schnell reparieren oder austauschen zu können.



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