Die Generalentwicklungsplanung ist ein strategischer Gesamtplan zur langfristigen Entwicklung eines Werks oder Unternehmensstandorts. Sie legt übergeordnete Zielbilder, Entwicklungsphasen und Ausbauoptionen fest. Dabei werden Marktveränderungen, Technologietrends, Flächenpotenzialen und zukünftigen Produktionsanforderungen berücksichtigt.
Im Zentrum steht die strukturierte Verzahnung von Standortstrategie, baulicher Entwicklung und operativen Zielen. Die Generalentwicklungsplanung dient als Entscheidungsgrundlage für Investitionen, Flächensicherung und Priorisierung von Maßnahmen. Sie ist häufig eng mit der Werkstruktur- und Layoutplanung verknüpft.